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Teilnahmebedingungen

Nach Bestätigung der Anmeldung durch Wirbelwind e.V. wird diese gültig. Die Teilnehmenden haben ab diesem Zeitpunkt ein uneingeschränktes 2-wöchiges Widerrufsrecht. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.

Sollte eine Gebühr anfallen, ist diese bei der Anmeldung per Überweisung oder nach Absprache bar zu entrichten.

Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben.

Der Veranstaltungsort ist bei allen Veranstaltungen angezeigt. Wirbelwind e.V. ist in manchen Veranstaltungsorten nur Gast. Die jeweils geltende Hausordnung ist zu beachten.

Teilnahmebescheinigungen werden ausgestellt, wenn 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden. Rückwirkend ist dies maximal ein Jahr möglich.

Bei zu niedriger Anzahl von Teilnehmenden (i.d.R. 8 Personen), bei Ausfall eines*r Dozent*in oder anderer von Wirbelwind e.V. nicht zu vertretender Gründe kann es zur Absage der Veranstaltung durch Wirbelwind e.V. kommen. Evtl. bereits erstattete Gebühren werden in diesem Fall von Wirbelwind e.V. zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen Wirbelwind e.V. sind ausgeschlossen.

Der Rücktritt von Teilnehmenden muss spätestens 2 Tage vor Kursbeginn bei Wirbelwind e.V. erklärt werden (schriftlich per mail oder Fax). Erfolgt dies nicht, werden evtl. erhobene Gebühren einbehalten.

Die Haftung von Wirbelwind e.V. für Schäden jedweder Art ist auf die Fälle beschränkt, in denen Wirbelwind e.V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt Wirbelwind e.V. keine Haftung.

 

Verschwiegenheitsverpflichtung für Fortbildungsteilnehmer*innen

Wir unterliegen den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben zur Schweigepflicht und zum Datenschutz.

In Kenntnis der Rechtslage verpflichte ich mich, über alle mir im Zusammenhang mit meiner Kursteilnahme für die Einrichtung bekannt werdenden Sachverhalte, Umstände und Vorgänge, insbesondere über alle mir in der Ausübung meiner Tätigkeiten bekanntwerdenden persönlichen und sonstigen Informationen zu Klient*innen, dem Einrichtungsbetrieb und Mitarbeiter*innen absolute Verschwiegenheit zu wahren.

Darüber hinaus verpflichte ich mich, niemand einrichtungsfremdem Zugang zu den mir im Rahmen der Kursausübung zugänglichen Einrichtungsgegenständen und Kurs-Unterlagen/Materialien zu gewähren, und sie vor dem Zugriff Dritter sorgfältig zu schützen.

Meine Verschwiegenheitspflicht endet nicht mit dem Ende meiner Kursteilnahme. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch meinen Familienangehörigen gegenüber. Sie umfasst keine allgemeinen Lehrinhalte.

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass ein Missachten der Verschwiegenheitspflicht zu einem Strafverfahren führen kann.